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Erklärung zur Barrierefreiheit

Unser Angebot

Die BLAU Busverkehrsgesellschaft mbH möchte, dass alle Menschen die Website blau-busverkehr.de nutzen können. Hier informieren wir über Charterfahrten, Fahrzeuge, Einsatzgebiete und Stellenangebote. Über das Formular „Charter-Anfrage“ können Sie einen Bus anfragen. Im Kundenbereich sehen Sie Ihre Anfragen, Angebote und Belege, laden PDF-Dokumente herunter und bestätigen Aufträge.

Wie wir Barrierefreiheit umsetzen

Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in der Stufe AA und die europäische Norm EN 301 549. Unter anderem gilt:

  • Alle Funktionen lassen sich mit der Tastatur bedienen, der Fokus ist sichtbar.
  • Ein Link am Seitenanfang springt direkt zum Hauptinhalt.
  • Überschriften, Navigationsbereiche und Listen sind technisch ausgezeichnet.
  • Bilder haben beschreibende Alternativtexte.
  • Formularfelder sind beschriftet, Pflichtfelder gekennzeichnet und Meldungen werden Screenreadern angesagt.
  • Texte und Bedienelemente haben ausreichende Kontraste.
  • Die Seiten passen sich kleinen Bildschirmen und starker Vergrößerung an, ohne dass Inhalte seitlich verschoben werden müssen.
  • Wenn Sie reduzierte Bewegung eingestellt haben, scrollt die Seite ohne Animation.

Bekannte Einschränkungen

  • PDF-Dokumente wie Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und die AGB sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen die Inhalte telefonisch oder senden sie Ihnen in einer anderen Form.
  • Die Charter-Anfrage nutzt zum Schutz vor automatisierten Anfragen die Sicherheitsprüfung Cloudflare Turnstile. Deren Gestaltung liegt nicht in unserer Hand. Sollte sie Sie behindern, erreichen Sie uns jederzeit per Telefon oder E-Mail.

Barrieren melden und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Inhalte in einer anderen Form benötigen, melden Sie sich bitte bei uns:
Telefon: 03375 / 25 185 72
E-Mail: dispo@blau-busverkehr.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie unser Angebot wegen fehlender Barrierefreiheit nicht oder nur eingeschränkt nutzen können und wir keine Lösung finden, können Sie nach § 34 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes beantragen: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
www.mlbf-barrierefrei.de

Stand: Oktober 2026